Digitales Aktienbuch
6. Mai 2025
Die nachfolgenden Definitionen und Begriffe haben Geltung für die AGB Digitales Aktienbuch:
2.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Digitale Aktienbuch ("AGB Digitales Aktienbuch") gelten für die Bereitstellung und Nutzung des von swisspeers unter der Domain swisspeers.ch zur Verfügung gestellten Digitalen Aktienbuchs.
2.2 Diese AGB Digitales Aktienbuch gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer oder des Aktienbuchkunden haben in keinem Fall Geltung.
3.1 swisspeers stellt den Aktienbuchkunden das Digitale Aktienbuch gemäss den vorliegenden AGB im Rahmen des vereinbarten Nutzungsrechts als Software-as-a-Service zur Verfügung. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf den Zugang zur jeweils aktuellen Version des Digitalen Aktienbuchs.
3.2 Die Nutzung des Digitalen Aktienbuchs als Aktienbuchkunde steht nur juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz offen.
3.3 Der Aktienbuchkunde kann seine Aktionäre, Partizipationsscheininhaber und anderen Anteilinhaber über das Digitale Aktienbuch auffordern, sich für die Wahrnehmung ihrer Eigentümerrechte als Aktionärsnutzer bei swisspeers zu registrieren. Mit Registrierung und Eröffnung eines eigenen Kontos erhält der Aktionärsnutzer Zugang zum Aktionärsportal des Digitalen Aktienbuchs gemäss den vorliegenden AGB.
3.4 Der Inhalt und Umfang der Funktionen, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen des Digitalen Aktienbuchs ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf swisspeers.ch.
3.5 swisspeers entwickelt das Digitale Aktienbuch kontinuierlich weiter. Verbesserte oder neue Funktionen stehen dem Aktienbuchkunden grundsätzlich ohne weitere Kosten zur Verfügung. swisspeers kann jedoch Funktionen oder Module als kostenpflichtige Erweiterungen anbieten.
3.6 swisspeers behält sich vor, einzelne Funktionen des Digitalen Aktienbuchs anzupassen (z.B. Umfang und Ausprägung von Funktionalitäten etc.), aktualisierte Versionen bereitzustellen und einzelne Funktionen einzustellen. Wird der Leistungsumfang von kostenpflichtigen Services verringert oder führt eine Änderung zu einem erheblichen Nachteil für den Aktienbuchkunden, steht ihm das Recht zu, innerhalb von 2 Monaten nach Ankündigung der Änderung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Ohne fristgemässe Kündigung gelten die Änderungen als akzeptiert.
3.7 swisspeers garantiert keine unterbruchlose und störungsfreie Verfügbarkeit des Digitalen Aktienbuchs.
3.8 Das Digitale Aktienbuch beinhaltet Services von Drittanbietern oder die Anbindung an Services von Drittanbietern (z.B. Adressaktualisierung, Versand von Briefpost). swisspeers stellt diese Drittservices "as is" zur Verfügung und übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung dafür.
3.9 swisspeers erbringt gegenüber den Aktienbuchkunden Supportleistungen, sofern und soweit solche mit dem Aktienbuchkunden vereinbart worden sind.
4.1 Potentielle Nutzer müssen sich auf dem Portal von swisspeers durch Akzeptanz dieser AGB Digitales Aktienbuch registrieren. swisspeers kann die Eröffnung eines Kontos ohne Angabe von Gründen ablehnen.
4.2 Aktienbuchkunden: swisspeers räumt den Aktienbuchkunden unter der Bedingung der Einhaltung der vorliegenden AGB Digitales Aktienbuch und der Bezahlung aller Gebühren für die von ihnen genutzten kostenpflichtigen Services, das nicht exklusive, nicht übertragbare, nicht sublizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, das Digitale Aktienbuch für ihre eigenen internen Zwecke zu nutzen. Der Aktienbuchkunde kann dazu seinen Aktienbuchnutzern einen persönlichen Zugang zum Digitalen Aktienbuch einrichten.
4.3 Aktionärsnutzer: Die Nutzung von Funktionen des Digitalen Aktienbuchs durch Aktionärsnutzer setzt die Einladung eines oder mehrerer Aktienbuchkunden voraus. Aktionärsnutzer können nur jene Funktionen des Digitalen Aktienbuchs nutzen, die für Aktionärsnutzer bestimmt sind (Aktionärsportal) und für die sie von einem Aktienbuchkunden eingeladen worden sind. Die Nutzung durch den Aktionärsnutzer ist abhängig von einer bestehenden Kundenbeziehung zwischen swisspeers und dem jeweiligen Aktienbuchkunden.
4.4 Die Nutzer erhalten eine einfache Lizenz für die bestimmungsgemässe Nutzung der über die Funktionen des Digitalen Aktienbuchs erstellten Übersichten, Berichte, Berechnungen, Dokumente, Auswertungen etc.
4.5 Der zulässige Nutzungsumfang kann sich auf eine bestimmte Anzahl Personen, Speicherplatz, Transaktionen oder dergleichen beschränken. Wenn eine solche Beschränkung besteht und diese überschritten wird, muss dafür eine zusätzliche Gebühr bezahlt werden.
4.6 Nutzerkonten sind persönlich. swisspeers bietet den Aktienbuchkunden und den Nutzern das Digitale Aktienbuch für den Eigengebrauch an. Das Digitale Aktienbuch darf insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch genommen, Dritten zur Nutzung überlassen oder Dritten zugänglich gemacht werden.
4.7 Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von swisspeers. Insbesondere ist es nicht gestattet, Software, das Digitale Aktienbuch oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräussern, zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen oder ähnliche Software unter Benutzung der von swisspeers überlassenen bzw. bereitgestellten Software zu entwickeln.
4.8 Bei der Registrierung sind ein Nutzername sowie ein Passwort ("Login Daten") zu wählen. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter – insbesondere Firmen- oder Markenrechte – verletzen, obszön oder anstössig sein oder sonst gegen die guten Sitten verstossen. swisspeers lehnt in diesem Zusammenhang jede Haftung ab und ist befugt, alle Angaben, die dieser Ziffer zuwiderlaufen sofort zu löschen und den Nutzer zu sperren. Das Passwort ist geheim zu halten und darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch behält sich swisspeers die Ergreifung rechtlicher Schritte vor.
4.9 swisspeers wird nie per E-Mail oder telefonisch nach dem Passwort fragen. Jegliche Anfragen in diesem Zusammenhang sind zu ignorieren und swisspeers zu melden.
4.10 Ein Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen des Digitalen Aktienbuchs liegt vor, wenn ein Aktienbuchkunde oder ein Nutzer:
5.1 swisspeers kann den Zugang zum Digitalen Aktienbuch, zu swisspeers.ch oder zu einzelnen Dienstleistungen jederzeit vorübergehend einschränken, wenn betriebsbedingte Unterbrechungen (wie z.B. für Wartungs- und Änderungsarbeiten) nötig sind oder behördlich angeordnete Massnahmen zu erfüllen sind.
5.2 swisspeers ist berechtigt, bei Verdacht auf einen Verstoss gegen diese AGB das betreffende Nutzerkonto und den Zugang zum Digitalen Aktienbuch ohne weiteres zu sperren, bis der Verdacht nach Ermessen von swisspeers widerlegt ist. swisspeers behält sich in solchen Fällen das Recht vor, den Zugang des Nutzers zu deaktivieren und den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.
5.3 swisspeers ist berechtigt, das betreffende Konto und den Zugang zum Digitalen Aktienbuch einstweilen zu sperren, wenn die Funktionstüchtigkeit, Integrität oder Sicherheit der Server, Anlagen und Systeme von swisspeers, anderer Nutzer oder Dritter gefährdet sind.
5.4 Aus der rechtmässigen Einschränkung oder Einstellung der Leistungen durch swisspeers können die Aktienbuchkunden und die Nutzer keinen Anspruch auf eine Reduktion oder Erstattung der Gebühren oder auf eine Entschädigung irgendwelcher Art ableiten.
6.1 Der Nutzer benötigt einen geeigneten Internetanschluss und einen aktuellen Internetbrowser für die Nutzung des Digitalen Aktienbuchs.
6.2 Die für die Nutzung der Funktionalitäten des Digitalen Aktienbuchs benötigten Daten stammen ausschliesslich vom Aktienbuchkunden und den Aktionärsnutzern bzw. werden von swisspeers nach deren Weisung bearbeitet. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Inhalte (Personendaten, Sprache, Bilder etc.), die sie swisspeers oder mittels des Digitalen Aktienbuchs übermitteln, bearbeiten, abrufen oder zum Abruf bereithalten, und garantieren, über die entsprechenden Berechtigungen zu verfügen. swisspeers trifft daher weder eine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Inhalte noch für deren Plausibilität oder die Rechtmässigkeit deren Bearbeitung für die Bereitstellung des Digitalen Aktienbuchs.
6.3 Die Nutzer sorgen in ihrem Verantwortungsbereich insb. durch Schutz der Login Daten dafür, dass keine Unbefugten Zugriff auf ihr Konto und das Digitale Aktienbuch erhalten.
6.4 Die Nutzer haften für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihrer Login Daten vorgenommen werden. Sie sind verpflichtet, swisspeers umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür geben sollte, dass ihre Zugangsdaten von Dritten missbraucht werden.
6.5 Der Aktienbuchkunde ist verantwortlich dafür, dass er und seine von ihm berechtigten Nutzer das Digitale Aktienbuch nur gemäss den Bestimmungen dieser AGB Digitales Aktienbuch benutzen.
6.6 Werden gegenüber swisspeers Ansprüche irgendwelcher Art von einem Nutzer oder Dritten wegen des Verhaltens eines Nutzers geltend gemacht, so hat dieser Nutzer swisspeers vollumfänglich schadlos zu halten und schuldet swisspeers vollen Ersatz für sämtliche Kosten insbesondere für Rechtsvertretungs- und Gerichtskosten.
7.1 Der Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, Sicherheitsmassnahmen zu treffen, um seine Daten bei Verlust oder unautorisierter oder unbeabsichtigter Veränderung wiederherstellen zu können. swisspeers empfiehlt, regelmässig während der Vertragsdauer und spätestens bei Vertragsbeendigung die im Digitalen Aktienbuch gespeicherten Daten zu exportieren und auf einem eigenen Datenträger zu sichern. swisspeers wird nach der Vertragsbeendigung die gespeicherten Daten ohne weitere Mitteilung löschen, wenn der Nutzer swisspeers vor Vertragsbeendigung nicht schriftlich mitgeteilt hat, dass die von ihm exportierten Daten nicht lesbar oder vollständig sind.
7.2 swisspeers übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Sicherung der im Digitalen Aktienbuch gespeicherten Daten und macht die Nutzer darauf aufmerksam, dass ein Datenverlust oder eine Nichtverfügbarkeit des Digitalen Aktienbuchs (z.B. bei technischen Störungen oder wegen Wartungsarbeiten) nicht ausgeschlossen werden können. swisspeers sichert sodann nicht zu, dass vom Nutzer gelöschte Daten wiederhergestellt werden können.
8.1 Gewisse Basisfunktionen des Digitalen Aktienbuchs sind kostenlos verfügbar. Weitere Funktionen sind nur gegen Bezahlung einer Gebühr verfügbar.
8.2 Gebühren sind vom Aktienbuchkunden im Voraus zur Bezahlung fällig. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für periodisch wiederkehrende Gebühren jeweils zum 1. Dezember eines Kalenderjahres für das kommende Kalenderjahr. Beginnen die Leistungen unterjährig, wird die Gebühr anteilig für das verbleibende Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt. Eine vorausbezahlte oder bereits fällige Gebühr wird auch bei Nichtnutzung der Leistungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags nicht rückerstattet oder gutgeschrieben.
8.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Aktienbuchkunde automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, in Verzug. Der Aktienbuchkunde schuldet swisspeers bei Zahlungsverzug Mahngebühren. Die aktuellen Mahngebühren werden auf der Webseite von swisspeers publiziert. swisspeers hat das Recht, bei verspäteten Zahlungen einen Verzugszins von max. 10% p.a. zu verlangen. swisspeers ist bei Verzug überdies berechtigt, den Zugang zum Digitalen Aktienbuch zu sperren, bis sämtliche fälligen Gebühren beglichen sind.
8.4 Der Aktienbuchkunde darf Forderungen gegen swisspeers nicht mit Forderungen von swisspeers gegen den Aktienbuchkunden verrechnen.
8.5 swisspeers ist berechtigt, ihre Gebühren jederzeit anzupassen. Ist ein Aktienbuchkunde mit einer Erhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag mit einer Frist von einem (1) Monat auf den Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
8.6 Die Regelungen dieser Ziffer 8 gelten analog auch gegenüber Aktionärsnutzern für Funktionen, die Aktionärsnutzern nur gegen Bezahlung einer Gebühr durch die Aktionärsnutzer zur Verfügung stehen.
9.1 swisspeers haftet nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden der Aktionärskunden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von swisspeers verursacht werden. Im Übrigen wird die Haftung von swisspeers wegbedungen.
9.2 swisspeers haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen, Ansprüche Dritter, sowie Schäden infolge Datenverlustes.
9.3 swisspeers übernimmt keine Haftung für kostenlose Leistungen und für Leistungen Dritter, welche swisspeers im Rahmen der Vertragserfüllung beizieht (Hilfspersonen).
9.4 swisspeers haftet nicht für Schäden, welche ein Aktionärskunden, Nutzer oder Dritter durch das Verhalten anderer Nutzer oder Dritter erleidet.
9.5 Insbesondere übernimmt swisspeers keine Haftung oder Gewährleistung für
10.1 Der Aktienbuchkunde und jeder Nutzer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung von Personendaten im Rahmen seiner Nutzung des Digitalen Aktienbuchs verantwortlich. Sofern erforderlich muss der Aktienbuchkunde bzw. Nutzer die betroffenen Personen (insb. Aktionäre) darüber informieren und ihre Einwilligung einholen
10.2 Soweit swisspeers im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Digitalen Aktienbuchs Personendaten im Auftrag der Aktienbuchkunden als sog. Auftragsbearbeiterin bearbeitet, kommen die Bestimmungen der Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung im Anhang der AGB Digitales Aktienbuch zur Anwendung.
10.3 swisspeers kann nicht-identifizierende Daten (z.B. Höhe der über die Plattform ausbezahlten Dividenden) in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke nutzen.
10.4 Im Übrigen richtet sich die Bearbeitung von Personendaten durch swisspeers nach der Datenschutzerklärung.
11.1 Sämtliche Elemente und Inhalte des Digitalen Aktienbuchs und auf swisspeers.ch sind immaterialgüterrechtlich geschützt. Das Eigentum und sämtliche Immaterialgüterrechte daran gehören ausschliesslich swisspeers oder ihren Lizenzgebern oder den Lizenzgebern allfälliger Dritter, mit denen swisspeers zusammenarbeitet.
11.2 Durch die Einräumung der Rechte zur Nutzung des Digitalen Aktienbuchs und der über das Digitale Aktienbuch erstellten Berichte, Berechnungen, Dokumente etc. werden keinerlei Rechte eingeräumt, die über die bestimmungsgemässe Verwendung der Elemente und Inhalte der Plattform hinausgehen.
11.3 Soweit in diesen AGB Digitales Aktienbuch nicht anders festgehalten, gehören alle in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch swisspeers entstandenen Schutzrechte des geistigen Eigentums und weiteren Immaterialgüterrechte swisspeers.
12.1 Testzugänge werden für maximal 3 Monate eingeräumt und enden danach automatisch, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
12.2 Der Vertrag über die Nutzung der kostenfreien Version ist jederzeit kündbar.
12.3 Der Vertrag mit dem Aktienbuchkunden über die Nutzung der kostenpflichten Version des Digitalen Aktienbuchs kann eine bestimmte Laufzeit vorsehen. Die Laufzeit beginnt am Tag der erstmaligen Zugriffsmöglichkeit durch den Aktienbuchkunden auf die kostenpflichtige Version des Digitalen Aktienbuchs. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf Ende der ersten Laufzeit oder nach deren Ablauf jeweils auf das Ende des aktuellen Vertragsjahres gekündigt wird.
12.4 swisspeers hat das Recht, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen, wenn ein für die Leistungserbringung beigezogener Drittanbieter Leistungen gegenüber swisspeers nicht mehr erbringt. In diesem Fall werden allfällige vorausbezahlte Vergütungen für die über den Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung hinausgehende Laufzeit anteilmässig zurückerstattet.
12.5 Bei Beendigung des Vertrags werden das Konto und alle darin gespeicherten Daten gelöscht und der Zugang zum Digitalen Aktienbuch deaktiviert. Der Nutzer wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrags seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Export, siehe dazu Ziff. 7).
13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig, unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgendeinem Grunde nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt, und die ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht entspricht.
14.1 swisspeers ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB an Dritte zu übertragen.
14.2 Die Nutzungsberechtigung und alle anderen Rechte und Pflichten können durch die Aktienbuchkunden und die Nutzer nicht an Dritte übertragen werden.
15.1 swisspeers behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit gesamthaft oder teilweise abzuändern.
15.2 Die neuen AGB werden registrierten Nutzern und den Aktienbuchkunden per E-Mail an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder durch einen entsprechenden Hinweis an geeigneter Stelle nach Anmeldung zum Nutzerkonto mitgeteilt. Mit der fortgesetzten Nutzung der Webseite bzw. des Digitalen Aktienbuchs stimmen die Nutzer bzw. Aktienbuchkunden den jeweils geltenden AGB zu.
16.1 Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Auflösung sowie im Zusammenhang damit erhobene ausservertragliche Ansprüche, sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der swisspeers AG zuständig.
Anhang: Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung Digitales Aktienbuch
1.1 Dieser Anhang regelt ergänzend zu den AGB Digitales Aktienbuch die Bearbeitung von Personendaten durch swisspeers als Auftragsbearbeiterin gemäss Art. 5 lit. k DSG für den Aktienbuchkunden als Verantwortlicher gemäss Art. 5 lit. j DSG.
1.2 Aus den AGB Digitales Aktienbuch und der Leistungsbeschreibung des Digitalen Aktienbuchs ergeben sich Gegenstand des Auftrags sowie Art und Zweck der Bearbeitung. Die Laufzeit dieses Anhangs richtet sich nach der Laufzeit des Vertrags.
2.1 swisspeers bearbeitet die Personendaten im Auftrag des Aktienbuchkunden für die Erfüllung des Vertrags.
2.2 Der Aktienbuchkunde ist im Sinne eines "Verantwortlichen" gemäss Art. 5 lit. j DSG für die Rechtmässigkeit der Datenweitergabe an swisspeers verantwortlich.
2.3 Der Aktienbuchkunde informiert swisspeers unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmässigkeit bei der Bearbeitung der Personendaten feststellt.
3.1.1 swisspeers hält sich in Bezug auf die Bearbeitung der Personendaten an die schriftlichen Anweisungen des Aktienbuchkunden. Die Weisungen sind in den AGB Digitales Aktienbuch inkl. diesem Anhang dokumentiert. Der Aktienbuchkunde hat das Recht, swisspeers schriftlich weitere Weisungen in Bezug auf die Bearbeitung der Personendaten zu erteilen. swisspeers kommt diesen Weisungen nach, soweit diese im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen durch sie umsetzbar und objektiv zumutbar sind. Allfällige Mehrkosten auf Seiten swisspeers im Zusammenhang mit solchen Weisungen sind vom Aktienbuchkunden zu tragen.
3.2.1 swisspeers ist verpflichtet, die Personendaten vertraulich zu halten und sie nur mit vorgängiger Zustimmung des Aktienbuchkunden oder für die Erfüllung des Vertrags an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
3.2.2 Personen, die Kenntnis von den im Auftrag bearbeiteten Personendaten erhalten, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
3.3.1 Die Personendaten werden in der Schweiz, in Ländern der EU und den USA bearbeitet.
3.4.1 swisspeers zieht für die Erbringung ihrer Leistungen gemäss diesem Anhang Subunternehmen bei. Dem Aktienbuchkunden wird auf Nachfrage Einsicht in die Liste der Subunternehmen gewährt.
3.4.2 swisspeers kann weitere Subunternehmen beiziehen. In diesem Falle wird dies swisspeers dem Aktienbuchkunden in geeigneter Form mitteilen. Der Aktienbuchkunde hat das Recht, gegen derartige Änderungen Einspruch aus datenschutzrechtlichen Gründen zu erheben. Können sich die Parteien nicht innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt des Einspruches einvernehmlich einigen, kann der Aktienbuchkunde den Vertrag ausserordentlich kündigen.
3.4.3 swisspeers wird mit den Subunternehmen im erforderlichen Umfang Vereinbarungen treffen, um angemessene Datenschutz- und Informationssicherheitsmassnahmen zu gewährleisten.
3.4.4 Kein zustimmungspflichtiges Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn swisspeers Dritte im Rahmen einer Nebenleistung beauftragt, wie beispielsweise bei externen Post- und Versanddienstleistungen oder Wartung.
3.5.1 swisspeers ergreift in ihrem Verantwortungsbereich geeignete und angemessene technische und organisatorische Massnahmen im Sinne des Datenschutzgesetzes, um die Sicherheit der Personendaten zu gewährleisten, den Zugang Unbefugter sowie den Verlust von Personendaten zu verhindern, hält diese für die Dauer der Auftragsbearbeitung aufrecht und aktualisiert sie entsprechend dem aktuellen Stand der Technik; die Massnahmen betreffen insbesondere die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit.
3.5.2 swisspeers informiert den Aktienbuchkunden auf Anfrage über die umgesetzten technischen und organisatorischen Massnahmen. Die jeweils geltenden Massnahmen ergeben sich aus dem aktuellen Leistungsbeschrieb des Digitalen Aktienbuchs.
3.5.3 swisspeers kann die getroffenen Massnahmen ändern, wobei jedoch sichergestellt sein muss, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
3.6.1 Stellt swisspeers eine Verletzung der Datensicherheit fest oder hat sie begründeten Verdacht, dass eine solche stattgefunden hat, informiert sie unverzüglich den Aktienbuchkunden und unterstützen diesen bei der Aufarbeitung oder allfälligen Meldungen (wie z.B. Meldung von Datenschutzverletzungen) nach seinen Möglichkeiten.
3.7.1 swisspeers unterstützt den Aktienbuchkunden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und soweit vereinbart, bei der Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten als Verantwortlichem unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der ihr zur Verfügung stehenden Informationen (insb. bei der Beantwortung von Anfragen Betroffener oder allfälligen Datenschutzfolgenabschätzungen).
3.8.1 Sollten im Einzelfall aus zwingenden Gründen Kontrollen durch den Aktienbuchkunden oder eine zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit und ohne Störung des Betriebsablaufs durchgeführt. swisspeers darf diese von der Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Massnahmen abhängig machen. Der Aufwand einer Kontrolle ist für den Aktienbuchkunden grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.